Hinweisgeberschutzgesetz
Unser Unternehmen hat eine interne Meldestelle nach Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) beauftragt. Hinweise können ab sofort über das Onlineportal schriftlich eingegeben werden. Sollten Ihnen Missstände am Arbeitsplatz auffallen, melden Sie diese. Nur so können wir etwas daran ändern!
Missstände sind zum Beispiel:
• Diebstahl
• Diskriminierung/Mobbing/Belästigung
• Korruption/Geldwäsche/illegale Absprachen
• Verstöße gegen die Rechte von Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern
• Verstöße gegen den Umwelt- oder Gesundheitsschutz
• Verstöße gegen Vorgaben für Produktsicherheit oder Qualitätsstandards
• Datenschutzverstöße
• …
Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber finden die interne Meldestelle unter https://www.hinweisgeber-grosshandel.de/
Dort erhalten Sie weitere Informationen und können Ihren Hinweis direkt eingeben.
• Ihre Angaben werden vertraulich behandelt.
• Sie und Ihre Identität werden geschützt.
• Die Meldestelle ist neutral und unparteiisch.
Alternativ können Sie sich an eine externe Meldestelle des Bundes oder Landes wenden. Die Links finden Sie ebenfalls unter https://www.hinweisgeber-grosshandel.de/.